Taunusstraße 51, 35415 Pohlheim
0171 / 910 44 05
info@kc-systemhaus.de

FAQ Kategorie: Fragen zur Beitragszahlung

Mein Grundstück darf/kann nicht bebaut werden. Fällt dennoch ein Beitrag an?

Wenn das Grundstück beispielsweise innerhalb eines Bebauungsplans liegt und die dortigen Festsetzungen eine Bebauung untersagen oder bei Grundstücken in nicht beplanten Gebieten eine Bebauung aufgrund der Größe oder Topographie nicht möglich ist, so wird das Grundstück nach seiner Nutzungsmöglichkeit bewertet. Das kann zum Beispiel die Errichtung von Garagen oder die Nutzung als Kleingarten sein. Die…
Read more

Mein Grundstück liegt nicht an einer endausgebauten Straße. Muss ich trotzdem einen Beitrag zahlen?

Hier unterscheidet die Rechtsprechung nach der Länge der Zuwegung zu Ihrem Grundstück. Ist diese auf einer Länge von nicht mehr als 100 m (beispielsweise über eine(n) Stichweg, Feldweg, Baustraße o.ä.) an eine endausgebaute Straße angebunden, so muss die Gemeinde das Grundstück bei der Berechnung der beitragspflichtigen Fläche berücksichtigen und zu Beiträgen heranziehen. Ist die Entfernung…
Read more

Die mehrjährige Beitragspflicht ist abgelaufen. Was passiert danach?

Wenn in Ihrem Abrechnungsgebiet keine weitere investive Maßnahme erfolgt, fallen keine weiteren Beiträge an. Erst, wenn in einem weiteren Bauprogramm Maßnahmen in Ihrem Abrechnungsgebiet erfolgen, wird der Straßenbeitrag neu berechnet und mit einem neuen Beitragsbescheid an die Grundstückseigentümer versendet.

Fallen die Beiträge jedes Jahr an?

Es ist nur dann etwas zu bezahlen, wenn im betroffenen Abrechnungsgebiet/Ortsteil auch Investitionen in das Straßennetz stattfinden. Beiträge über einen längeren Zeitraum (hier bis zu 5 Jahre) sind über den gewählten Zeitraum einheitlich.

Ich kann den Beitrag nicht in einer Summe bezahlen. Was nun?

Eine Ratenzahlung ist möglich.

Wie ist der Beitrag zu leisten?

Der Beitragsbescheid ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides per Überweisung oder per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren fällig. SEPA-Lastschriftverfahren: Zu Ihrer Vereinfachung bieten wir Ihnen an, Ihren Straßenbeitrag per SEPA –Basis-Lastschriftverfahren von uns einziehen zu lassen. Somit verpassen Sie keine Zahlungsfrist und vermeiden Säumniszuschläge und Mahngebühren. Das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ legen wir als Anlage dem Beitragsbescheid bei.

Wann wird der Beitrag fällig?

Die Kosten werden für das abgelaufene Jahr jeweils im darauf folgenden Jahr abgerechnet.

Wie setzt sich mein Beitrag zusammen?

Der Beitrag setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Grundstücksgröße Anzahl der Geschosse Nutzungsarten

Wer ist beitragspflichtig?

Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. Beitragspflichtig ist der Grundstückseigentümer zu diesem Zeitpunkt. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Gegenstand der Beitragspflicht ist das Grundstück, welches im Grundbuch eingetragen ist.